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Hammerzinsen gibt es hier:

 

 

 

 

 

AGB


Bei uns gibt es weder Kleingedrucktes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nachträgliche, schwer nachvollziehbare Berechnungen von Vergütungsansprüchen.

 

Sie zahlen stets gegen Rechnung ausschließlich die zuvor entweder individuell vereinbarte oder im Exposé genannte Courtage. Diese ist bei Kauf/Verkauf einer Immobilie erst mit notariellem Vertragsabschluß verdient und fällig. Die Courtage für unsere Dienstleistung beträgt - sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart - 5,95 % des Kaufpreises inclusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

 

 

Für unsere Dienstleistung "Vermietung" beträgt unsere Courtage generell zwei Monatskaltmieten incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese ist mit Abschluß des Mietvertrages verdient und fällig.

 

Im Regelfall ist die Courtage vom Käufer bzw. dem Mieter zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich; diese ergeben sich gegebenanfalls eindeutig aus dem Exposé.

 

 

 

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